Sobald Sie gesperrt sind erhalten Sie eine schriftliche Information darüber und über das mögliche Verfahren zur Beendigung einer Sperre.
Die Spielersperre dauert mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann jedoch auch ein anderer Zeitraum beantragt werden, er darf allerdings nicht unter drei Monaten liegen.
Zur Aufhebung einer Spielersperre ist ein schriftlicher Antrag der Glücksspielerin bzw. des Glücksspielers nötig. Dieser Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Stellt die Spielerin bzw. der Spieler keinen Antrag, endet die Sperre nicht.