Ja, mit in Kraft treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 können sich Glücksspielerinnen und -spieler bundesweit und spielformübergreifend sperren lassen. Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, verwenden Sie diesen Antrag auf eine Selbstsperre: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_selbstsperre.pdf

Wenn Sie glücksspielsüchtige Angehörige sperren lassen möchten, verwenden Sie diesen Sperrantrag für eine Fremdsperre: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_fremdsperre.pdf