Im März 2001 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger die „Empfehlungen für die medizinische Rehabilitation bei Pathologischem Glücksspielen“ verabschiedet und somit das pathologische Glücksspielen als Erkrankung anerkannt. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen. Sozialrechtlich sind Glücksspielsüchtige psychisch Kranken gleichgestellt: Sie haben Anspruch auf ambulante und stationäre Behandlung, auf eine Nachsorge und im Einzelfall auf eine Adaptionsbehandlung. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu beantragen, wie zum Beispiel die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses für einen neuen Arbeitgeber bis hin zu einer kompletten Umschulung.